|
Verkehrswertgutachten
Der
Begriff des Verkehrswertes bezieht sich auf die Definition
laut Baugesetzbuch, die Ermittlung erfolgt nach den
Grundsätzen der Wertermittlungsverordnung. Man
unterscheidet 3 Möglichkeiten der Wertermittlung:
- durch
Kaufpreisvergleiche mit ähnlichen Objekten
- durch
die Ermittlung des Ertragswertes (was kann mit diesem
Gebäude / Grundstück erwirtschaftet werden?)
- durch
Errechnen des Sachwerts
Der
Verkehrswert wird aus einem oder mehreren dieser Verfahren
unter Würdigung ihrer Aussagefähigkeit errechnet.
Das angewandte Verfahren muß begründet werden.
Basis der Wertermittlung ist der Zustand des Objekts
zum Wertermittlungsstichtag. Maßgeblich
für den Wert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks
sind sein Entwicklungszustand, Art und Maß der
baulichen Nutzung, wertbeeinflussende Rechte und Belastungen,
sein beitrags- oder abgabenrechtlicher Zustand, Wartezeiten
bis zur baulichen oder sonstigen Nutzung, die Beschaffenheit
und Eigenschaft des Grundstücks und seine Lagemerkmale.
Bodenverunreinigungen, Bohrinsekten- oder Schwammbefall
können den Wert eines Objekts erheblich mindern.
Bei
uns werden Sie umfassend und kompetent beraten, z. B.
wenn Sie ein Grundstück verkaufen möchten.
Haben
Sie noch Fragen?
Referenzen
TOP
|